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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - L 31 AS 1548/18 B ER, L 31 AS 1549/18 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30949
LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - L 31 AS 1548/18 B ER, L 31 AS 1549/18 B ER PKH (https://dejure.org/2018,30949)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2018 - L 31 AS 1548/18 B ER, L 31 AS 1549/18 B ER PKH (https://dejure.org/2018,30949)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2018 - L 31 AS 1548/18 B ER, L 31 AS 1549/18 B ER PKH (https://dejure.org/2018,30949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 1 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbständige Tätigkeit - Verwendung der Einnahmen zur Tilgung eines Kontokorrentkredits - Pflicht zum Einsatz zur Deckung des Lebensunterhalts - fehlende Hilfebedürftigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 2, § 19 SGB 2, § 20 SGB 2, § 22 SGB 2
    Hilfebedürftigkeit - Einnahmen - Bankkredit - bereite Mittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen; Fehlende Hilfebedürftigkeit; Beabsichtigte Schuldentilgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwendung von Einnahmen für die Deckung des Lebensunterhalts vorrangig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Einnahmen für die Deckung des Lebensunterhalts vorrangig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - L 31 AS 1548/18
    Ein Anspruchsteller ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R Rn. 13, 14) gehalten, den Zufluss von Einnahmen für die Deckung des Lebensunterhalts und nicht für die Tilgung von Schulden zu verwenden.
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